1. Die russische Regierung nimmt die Kolonisten aus dem Herzogtum Warschau unter ihren besonderen Schutz und gewährt ihnen alle Rechte und Bequemlichkeiten, welche die Eingeborenen genießen.
2. Von den Kolonisten wird verlangt, daß sie sich vorzugsweise mit der Verbesserung des Acker-, Garten-, Wein– und Seidenbaues beschäftigen.
3. Sie sind 10 Jahre lang frei von allen Abgaben und Grundsteuern, abgesehen von einer geringen Zahlung an die bessarabischen Pächter.
4. Es werden jeder armen Familie von der Krone auf 10 Jahre 270 Rbl. Banko ausgezahlt, den anderen soviel, wie zu ihrer ersten Einrichtung erforderlich sein wird.
5. Jeder Familie werden zu ihrem persönlichen und erblichen Eigentum 60 Deßjatinen Land zugeteilt.
6. Außerdem erhalten alle diejenigen, welche keine Lebensmittel haben, vom Tage ihrer Ankunft in Rußland an für jede Seele pro Tag 5 Kop. Nahrungsgeld bis zur ersten Kornernte.
7. Die Einwanderer sowohl, wie auch ihre Nachkommen sind ein– für allemal von der Rekrutenaushebung frei, ebenso von militärischen Einquartierung, den Fall ausgenommen wenn Durchmärsche stattfinden.
8. Es steht den Kolonisten frei, ihre Religion gemäß Kirchen zu bauen, Geistliche zu halten und ihre Religionsgebräuche nach ihrer Weise auszuüben.
9. Nach Ablauf der 10 Jahre werden andere 10 Jahre bestimmt, in welchen die den Kolonisten gewährten Unterstützungen der Krone zurückzuzahlen sind.
Dieser Aufruf wurde in allen europäischen Staaten verteilt; von durchschlagendem Erfolg war er nur in Deutschland. Um dem Manifest größeren
Nachdruck zu verleihen, wurden staatliche "Auswanderungsagenten" angestellt, und mit Privatunternehmern, besonders Franzosen, Belgiern und
Schweizern, schloß die Regierung Verträge ab und zahlte für jede gewonnene Familie Prämien.
Im Jahre 1871 wurden alle Privilegien aufgehoben; von da an hatten die Deutschen u.a. auch Militärdienst zu leisten.
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